Wohnungseigentum

Entdecken Sie die Vorteile des Wohnungseigentums mit unserem erstklassigen Service! Wir kümmern uns um all Ihre Wünsche, Anliegen und Bedürfnisse rund um Ihre Immobilie. Von der sorgfältigen administrativen Verwaltung, einschließlich Betriebskostenabrechnung und Buchhaltung, bis hin zur professionellen und technischen Abwicklung bei Schadensfällen oder Reparaturen – wir sind für Sie da. Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnisse und lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, Ihr Eigentum optimal zu verwalten.

Verwaltung

  • Organisation der anfallenden Arbeiten. (z.B. Schneeräumung, Hausmeister, Putzdienst, usw.)
  • Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft, Behebung ernster Schäden des Hauses und sonstlicher baulicher Veränderungen
  • Die Erstellung von Beschlussvorschlägen, deren Beschlussfassung und Durchführung
  • Minimierung des Risikos für den Wohnungseigentümer
  • Buchhaltung (EA-Rechnung bzw. Doppelte Buchhaltung)
  • Die Verwaltung der Gelder der Gemeinschaft
  • Regelmäßige Objektbegehungen sichern die Werterhaltung des Objekts
  • Organisieren und Abhalten von Eigentümerversammlungen

Vertretung gegenüber Dritten

  • Vertretung gegenüber Finanzamt, Gemeinde, Behörden und Lieferanten
  • Zusammenarbeit mit Steuerberatern für das optimale Ergebnis
  • Einschreiten bei Zahlungsschwierigkeiten und setzen der geeigneten Schritte

Abrechnung

  • Vorschreibung der laufenden Betriebskosten
  • Aufteilen der Aufwendungen auf die Wohnungseigentümer
  • Erstellen einer übersichtlichen Betriebskostenabrechnung und Rücklagenabrechnung
  • Abrechnung der Heizkosten gemäß Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG)
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen als Objektvorausschau

Vorteile gegenüber einer Eigenverwaltung

  • Der professionelle Hausverwalter kennt die gesetzlichen Hürden, und kann dadurch Schwierigkeiten erkennen, bevor sie zu einem Problem für die Eigentümern einer Liegenschaft werden.
  • Das MRG, WEG, sowie die Judikatur des OGH wird laufend novelliert. Eine gewerbliche Hausverwaltung hat sowohl Zugriff, als auch die Verpflichtung stehst gemäß aktueller Rechtsprechung zu handeln.
  • Der Eigenverwalter haftet persönlich. Die Hausverwaltung nimmt der Eigentümergemeinschaft, nicht nur das finanzielle Risiko, sondern kann auch für eine fehlerhafte Abrechnung oder etwa einem Fehler bei Abnahme beschlossener Baumaßnahmen zur Verantwortung gezogen werden.

Zögern Sie nicht!

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