Wir kümmern uns um Wünsche, Anliegen und Bedürfnisse, die Ihre Immobilie betreffen. Sowohl die administrative Verwaltung Ihres Objekts – von der Betriebskostenabrechnung bis hin zur Buchhaltung, als auch die technische Abwicklung, beispielsweise bei Schadensfällen oder Reparaturen – werden von uns sachkundig, professionell sowie diskret bearbeitet. Speziell für Wohnungseigentümer bieten wir folgende Leistungen an:

Verwaltung

  • Organisation der anfallenden Arbeiten. (z.B. Schneeräumung, Hausmeister, Putzdienst, usw.)
  • Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft, Behebung ernster Schäden des Hauses und sonstlicher baulicher Veränderungen.
  • Die Erstellung von Beschlussvorschlägen, deren Beschlussfassung und Durchführung.
  • Minimierung des Risikos für den Wohnungseigentümer.
  • Buchhaltung (EA-Rechnung bzw. Doppelte Buchhaltung)
  • Die Verwaltung der Gelder der Gemeinschaft.
  • Regelmäßige Objektbegehungen sichern die Werterhaltung des Objekts.

Vertretung gegenüber Dritten

  • Vertretung gegenüber Finanzamt, Gemeinde, Behörden und Lieferanten.
  • Zusammenarbeit mit Steuerberatern für das optimale Ergebnis.
  • Einschreiten bei Zahlungsschwierigkeiten und setzen der geeigneten Schritte.

Abrechnung

  • Vorschreibung der laufenden Betriebskosten.
  • Aufteilen der Aufwendungen auf die Wohnungseigentümer.
  • Erstellen einer übersichtlichen Betriebskostenabrechnung und Rücklagenabrechnung.
  • Abrechnung der Heizkosten gemäß Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG).
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen als Objektvorausschau.
  • Organisieren und Abhalten von Eigentümerversammlungen.

Vorteile gegenüber einer Eigenverwaltung

  • Der professionelle Hausverwalter kennt die praktischen und gesetzlichen Hürden, und kann dadurch Probleme von den Eigentümern einer Liegenschaft fernhalten.
  • Laufende gesetzlichen Änderungen, OGH-Urteile bzw. deren Auslegung werden in div. Zeitschriften bzw. Plattformen zur Verfügung gestellt, auf die nur eine gewerbliche Hausverwaltung Zugriff hat.
  • Der Eigenverwalter haftet persönlich, die Hausverwaltung hat eine Versicherung. Im schlimmsten Fall wird der entstandene Schaden durch die Versicherung („Vermögensschadenhaftpflichtversicherung“) ersetzt.