Wir kümmern uns um Wünsche, Anliegen und Bedürfnisse, die Ihre Immobilie betreffen. Sowohl die administrative Verwaltung Ihres Objekts – von der Betriebskostenabrechnung bis hin zur Buchhaltung, als auch die technische Abwicklung, beispielsweise bei Schadensfällen oder Reparaturen – werden von uns sachkundig, professionell sowie diskret bearbeitet. Speziell für Wohnungseigentümer bieten wir folgende Leistungen an:
Verwaltung
- Organisation der anfallenden Arbeiten. (z.B. Schneeräumung, Hausmeister, Putzdienst, usw.)
- Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft, Behebung ernster Schäden des Hauses und sonstlicher baulicher Veränderungen.
- Die Erstellung von Beschlussvorschlägen, deren Beschlussfassung und Durchführung.
- Minimierung des Risikos für den Wohnungseigentümer.
- Buchhaltung (EA-Rechnung bzw. Doppelte Buchhaltung)
- Die Verwaltung der Gelder der Gemeinschaft.
- Regelmäßige Objektbegehungen sichern die Werterhaltung des Objekts.
Vertretung gegenüber Dritten
- Vertretung gegenüber Finanzamt, Gemeinde, Behörden und Lieferanten.
- Zusammenarbeit mit Steuerberatern für das optimale Ergebnis.
- Einschreiten bei Zahlungsschwierigkeiten und setzen der geeigneten Schritte.
Abrechnung
- Vorschreibung der laufenden Betriebskosten.
- Aufteilen der Aufwendungen auf die Wohnungseigentümer.
- Erstellen einer übersichtlichen Betriebskostenabrechnung und Rücklagenabrechnung.
- Abrechnung der Heizkosten gemäß Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG).
- Erstellen von Wirtschaftsplänen als Objektvorausschau.
- Organisieren und Abhalten von Eigentümerversammlungen.
Vorteile gegenüber einer Eigenverwaltung
- Der professionelle Hausverwalter kennt die praktischen und gesetzlichen Hürden, und kann dadurch Probleme von den Eigentümern einer Liegenschaft fernhalten.
- Laufende gesetzlichen Änderungen, OGH-Urteile bzw. deren Auslegung werden in div. Zeitschriften bzw. Plattformen zur Verfügung gestellt, auf die nur eine gewerbliche Hausverwaltung Zugriff hat.
- Der Eigenverwalter haftet persönlich, die Hausverwaltung hat eine Versicherung. Im schlimmsten Fall wird der entstandene Schaden durch die Versicherung („Vermögensschadenhaftpflichtversicherung“) ersetzt.